ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Vertragsbedingungen im Rahmen von gekauften Dienstleistungen zwischen

Trigonum Therapy & Training

Schellingstraße 93

– im Folgenden „Trigonum Therapy & Training”–

und

den Nutzern/Käufern dieser Dienstleistungen – im Folgenden „Kunde/Kunden“.

§ 1 Geltungsbereich


Für die Geschäftsbeziehung zwischen Trigonum Therapy & Training und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Trigonum Therapy & Training stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Gegenstand des Vertrages ist der Erwerb von Dienstleistungen, die von Trigonum Therapy & Training angeboten werden. Insbesondere Zeit der erworbenen Einheiten und Pakete sind nicht durch den Erwerb festgeschrieben.

§ 2 Beschreibung des Angebots von Trigonum Therapy & Training


Trigonum Therapy & Training bietet Dienstleistungen in den Bereichen Personal Training, Krafttraining, Rehatraining, Athletiktraining, Gruppentraining und Diagnostik an. Der Kunde bekommt eine individuelle Leistung, die durch einen Trigonum Therapy & Training Mitarbeiter durchgeführt wird. Der Kunde kann hierfür Pakete erwerben, die er bei Trigonum Therapy & Training gegen Leistungen einlösen kann.

§ 3 Leistungsumfang


3.1. Eine Trainingseinheit dauert zwischen 45 Minuten und einer Stunde. Art und Umfang der Trainingseinheit werden individuell mit dem Kunden abgesprochen. Alle Trainingseinheiten finden in der Trigonum Therapy & Training Praxis in der Schellingstraße 93, 80799 München statt. Ein Diagnostik Standard Termin dauert 1 Stunde. Art und Umfang der Diagnostik werden mit dem Kunden individuell abgesprochen. Ein Diagnostik-Termin Return to Sport und Return to Competition, dauert 2 Stunden. Art und Umfang der Diagnostik werden mit dem Kunden individuell abgesprochen.

3.2. Zu buchen sind wahlweise Einzelstunden oder Pakete, welche im Einzelnen und nur nach Absprache mit Trigonum Therapy & Training individuell zusammengestellt werden.

3.3. Trigonum Therapy & Training erbringt insbesondere folgende Leistungen:

Personal Training 

Krafttraining

Diagnostik 

Rehatraining

Athletiktraining

Gruppentraining

Weitere Leistungen sind auf der Homepage www.trigonum-therapy-training.de einsehbar und nach Absprache mit Trigonum Therapy & Training möglich.

§ 4 Räumliche Rahmenbedingungen


Grundsätzlich erfolgt die Leistungserbringung in den eigenen Räumlichkeiten von Trigonum Therapy & Training. Sollten weitere Einrichtungen, wie beispielsweise andere Sportstudios, Übungsräume etc. genutzt werden, sind die dafür anfallenden Kosten zusätzlich zur Vergütung gem. § 8 vom Kunden zu tragen.

§ 5 Verhinderung und Ausfall


Bei Verhinderung hat der Kunde schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn, abzusagen. Bei Absagen weniger als 24 Stunden vor Beginn wird die vereinbarte Vergütung für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet. Bei einer Terminabsage durch den Personal Trainer können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits bezahlte Einheiten werden nach Absprache verschoben oder durch einen anderen Mitarbeiter von Trigonum Therapy & Training abgehalten.

§ 6 Sporttauglichkeit


Zur Zielerreichung ist es unabdingbar, dass der Kunde sportgesund ist. Deshalb wird eine vorherige ärztliche Untersuchung empfohlen. Jedes Unwohlsein, Schmerzen, Schwindel, Krankheitsgefühle, Durst bzw. Überhitzung oder Unterkühlung während des Trainings muss der Kunde unaufgefordert mitteilen. Der Kunde versichert, keine ärztlichen oder gesundheitlichen Einschränkungen betreffend des Trainings zu haben. Stellen sich solche während der Vertragslaufzeit ein, sind sie vom Kunden unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

§ 7 Haftung


7.1. Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Verantwortung.

7.2. Trigonum Therapy & Training übernimmt keine Haftung für Sachschäden, die dem Kunden während oder in Zusammenhang mit dem Training entstehen, sofern diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Für Personenschäden am Kunden haftet Trigonum Therapy & Training nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz im Rahmen seiner Pflichterfüllung.

7.3. Trigonum Therapy & Training haftet nicht über die Erbringung der geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung der vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages erfolgten Zwecks.

7.4. Der Kunde haftet für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden, die er Trigonum Therapy & Training grob fahrlässig oder vorsätzlich zufügt.

§ 8 Vergütung


8.1. Für die in §3 genannten Leistungen erhält der Personal Trainer eine Vergütung gemäß der jeweils gültigen Preisliste.

8.2. Die Vergütung erfolgt gemäß Rechnung durch Trigonum Therapy & Training. Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.

§ 9 Urheberrechte


Sämtliche Rechte an den von Trigonum Therapy & Training verfassten Trainingsplänen, Körperanalysen und sonstigen Messdaten etc. verbleiben bei Trigonum Therapy & Training, sofern nichts anderes vereinbart wird. Dies gilt auch für alle Veröffentlichungen durch Trigonum Therapy & Training im Rahmen dieser Website, Flyern, Präsentationen etc. Jede weitere Nutzung, insbesondere die Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Genehmigung durch Trigonum Therapy & Training gestattet.

§ 10 Kündigung


Grundsätzlich endet der Vertrag mit Ablauf der letzten vereinbarten Trainingseinheit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Erworbene Einheiten und Pakete sind innerhalb eines Jahres ab Kaufdatum zu verbrauchen. Bei vorzeitiger Beendigung der Zusammenarbeit besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits erworbener Einheiten oder Pakete.

§ 11 Verschwiegenheit


Trigonum Therapy & Training verpflichtet sich zur Verschwiegenheit bzgl. aller über den Kunden im Rahmen der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen. Dies gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.

§ 12 Sonstiges


Darüber hinaus bestehen keine Nebenabreden zu dieser Vereinbarung. Kündigungen, Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt auch im Falle einer Gesamtunwirksamkeit oder Nichtigkeit. Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer auch nur teilweisen Unwirksamkeit eine dem wirtschaftlich Gewollten am ehesten entsprechende Lösung zu finden und diese schriftlich in einem neuen Vertragswerk zu fixieren. Die Aufhebung der Schriftform bedarf im Übrigen wiederum der Schriftform. Gerichtsstand ist München. Es gilt deutsches Recht als vereinbart.